Dioramen zur Sozialgeschichte
Bohrer und Balierer (Diorama 13 )
Bohrer, Schleifer und Polierer von Edelsteinen in Freiburg
Seit dem Spätmittelalter war Freiburg ein Zentrum des Edelsteinschleifens und damit Standort für ein Gewerbe von herausragender überregionaler Bedeutung. Als heute erwiesen gilt, „daß Freiburg im Breisgau jahrhundertelang das vielleicht bedeutendste cisalpinische Zentrum des Edelstein- und Bergkristallschliffs des 16., 17. und 18 Jahrhunderts gewesen sein muß.“ Die Freiburger Produktion von hochwertigen Kristallobjekten wie z. B. Schalen und Bergkristallkreuzen war an europäischen Fürstenhöfen hochbegehrt, sodass zahlreiche bedeutende Herrscher, wie Kaiser Karl V., König Ferdinand I., Herzog Albrecht V. von Bayern oder Kaiser Rudolf II. die Herstellung dieser Luxusobjekte in Freiburg in Auftrag gaben.
Die Entstehung des Steinbearbeitungsgewerbes in Freiburg ist bedingt
durch die Rohstoffe des Schwarzwaldes und die Wasserkraft der Dreisam,
die zum Antrieb der tonnenschweren Schleifräder aus Sandstein genutzt
wurde. An den senkrecht rotierenden Schleifrädern formten die
„Balierer“ (Polierer) auf Böcken (sog. Küraß) liegend den Bergkristall zu
Rundkörpern. Anschließend wurden die geschliffenen Bergkristalle, Granate und Achate von den „Bohrern“ durchbohrt, damit diese
perlenkettenartig aufgereiht oder auf andere Weise fixiert werden
konnten. Die „Hohlwerke“ (Becher, Pokale, Schalen) als hochbegehrte
Luxusobjekte wurden von spezialisierten „Hohlwerkern“ hergestellt, die
die ausgehöhlten Gefäße zuschliffen, welche danach von
Goldschmieden in Gold oder Silber gefasst wurden.
Hexenverfolgung (Diorama 16)
Am 24.3.1599 werden die als Hexen verurteilten Ratswitwen Margarethe Mößmerin, Anna Wolffahrtin und Catharina Stadelmannin aus dem Christoffeltor, dem zur Folter von Hexen dienenden „Marterhäuslein“, durch die „große Gass“ zum Martinstor hinaus zur Richtstätte an der Basler Landstraße geführt, wo sie enthauptet und anschließend unter dem Galgen verbrannt werden.
Im Laufe des 14. Jahrhunderts hatte sich die der Bekämpfung der
Ketzerei dienende kirchliche Inquisition auch der Magie und Zauberei
zugewandt, die als Praktiken im Bunde mit dem Teufel angesehen wurden.
Die an der theologischen Fakultät der Freiburger Universität tätigen
Dominikaner Heinrich Institoris und Jakob Sprenger verfassten 1487 den
„Malleus Maleficarum“, den berüchtigten „Hexenhammer“, der zum
maßgeblichen „Handbuch“ der späteren Hexenprozesse werden sollte.
Die erste als Hexe verbrannte Frau in Freiburg war 1546 Anna
Schweizerin, die „Besenmacherin“. Bei den von nun an periodisch
folgenden Hexenprozessen wurden stets die gleichen Anschuldigungen
erhoben: Schadenszauber, Teufelspakt und Gottesverleugnung, der
„Hexensabbath“ als Zusammenkünfte mit „Gespielinnen“ und nächtlichem
Ritt durch die Lüfte auf Tieren. Die Gerichtsbarkeit der Hexenprozesse
oblag dem weltlichen Blut- und Malefizgericht des Stadtrates, dessen
Schultheiß das Verhör der Hexen durchzuführen hatte. Vermutlich
reagierte der Stadtrat dabei auch auf einen „Druck von unten“ aus der
Bevölkerung, die in der damaligen von Hunger, Teuerung und Pestepidemien
geprägten Notzeit nach Schuldigen suchte.
Bei der ersten großen Verfolgungswelle 1599 in Freiburg wurden 12 Frauen
hingerichtet, darunter die drei Ratswitwen Margarethe Mößmerin, Anna
Wolffahrtin und Catharina Stadelmannin. Bei der anderen großen
Verfolgungswelle 1603 wurden nochmals 13 Frauen hingerichtet. Nach dem
30jährigen Krieg kam es kaum noch zu Verfolgungen. Die letzte Hexe im
Breisgau soll 1751 in Endingen hingerichtet worden sein. 1755 verbot
Kaiserin Maria Theresia für ihr Herrschaftsgebiet Verbrennungen von
Hexen und Zauberern.