Dioramen zur Sozialgeschichte

Bohrer und Balierer (Diorama 13 )

Bohrer, Schleifer und Polierer von Edelsteinen in Freiburg


Bohrer und BalliererSeit dem Spätmittelalter war Freiburg ein Zentrum des Edelsteinschleifens und damit Standort für ein Gewerbe von herausragender überregionaler Bedeutung. Als heute erwiesen gilt, „daß Freiburg im Breisgau jahrhundertelang das vielleicht bedeutendste cisalpinische Zentrum des Edelstein- und Bergkristallschliffs des 16., 17. und 18 Jahrhunderts gewesen sein muß.“ Die Freiburger Produktion von hochwertigen Kristallobjekten wie z. B.  Schalen und Bergkristallkreuzen war an europäischen Fürstenhöfen hochbegehrt, sodass zahlreiche bedeutende Herrscher, wie Kaiser Karl V., König Ferdinand I., Herzog Albrecht V. von Bayern oder Kaiser Rudolf II. die Herstellung dieser Luxusobjekte in Freiburg in Auftrag gaben.


Die Entstehung des Steinbearbeitungsgewerbes in Freiburg ist bedingt durch die Rohstoffe des Schwarzwaldes und die Wasserkraft der Dreisam, die zum Antrieb der tonnenschweren Schleifräder aus Sandstein genutzt wurde. An den senkrecht rotierenden Schleifrädern formten die „Balierer“ (Polierer) auf Böcken (sog. Küraß) liegend den Bergkristall zu Rundkörpern. Anschließend wurden die  geschliffenen Bergkristalle, Granate und Achate von den „Bohrern“ durchbohrt, damit diese perlenkettenartig aufgereiht oder auf andere Weise fixiert werden konnten. Die „Hohlwerke“ (Becher, Pokale, Schalen) als hochbegehrte Luxusobjekte wurden von spezialisierten „Hohlwerkern“ hergestellt, die die ausgehöhlten Gefäße zuschliffen, welche danach von Goldschmieden in Gold oder Silber gefasst wurden.


Hexenverfolgung (Diorama 16)

Am 24.3.1599 werden die als Hexen verurteilten Ratswitwen Margarethe Mößmerin, Anna Wolffahrtin und Catharina Stadelmannin aus dem Christoffeltor, dem zur Folter von Hexen dienenden „Marterhäuslein“, durch die „große Gass“ zum Martinstor hinaus zur Richtstätte an der Basler Landstraße geführt, wo sie enthauptet und anschließend unter dem Galgen verbrannt werden.


Im Laufe des 14. Jahrhunderts hatte sich die der Bekämpfung der Ketzerei dienende kirchliche Inquisition auch der Magie und Zauberei zugewandt, die als Praktiken im Bunde mit dem Teufel angesehen wurden. Die an der theologischen Fakultät der Freiburger Universität tätigen Dominikaner Heinrich Institoris und Jakob Sprenger verfassten 1487 den „Malleus Maleficarum“, den berüchtigten „Hexenhammer“, der zum maßgeblichen „Handbuch“ der späteren Hexenprozesse werden sollte.
Die erste als Hexe verbrannte Frau in Freiburg war 1546 Anna Schweizerin, die „Besenmacherin“. Bei den von nun an periodisch folgenden Hexenprozessen wurden stets die gleichen Anschuldigungen erhoben: Schadenszauber, Teufelspakt und Gottesverleugnung, der „Hexensabbath“ als Zusammenkünfte mit „Gespielinnen“ und nächtlichem Ritt durch die Lüfte auf Tieren. Die Gerichtsbarkeit der Hexenprozesse oblag dem weltlichen Blut- und Malefizgericht des Stadtrates, dessen Schultheiß das Verhör der Hexen durchzuführen hatte. Vermutlich reagierte der Stadtrat dabei auch auf einen „Druck von unten“ aus der Bevölkerung, die in der damaligen von Hunger, Teuerung und Pestepidemien geprägten Notzeit nach Schuldigen suchte.
Bei der ersten großen Verfolgungswelle 1599 in Freiburg wurden 12 Frauen hingerichtet, darunter die drei Ratswitwen Margarethe Mößmerin, Anna Wolffahrtin und Catharina Stadelmannin. Bei der anderen großen Verfolgungswelle 1603 wurden nochmals 13 Frauen hingerichtet. Nach dem 30jährigen Krieg kam es kaum noch zu Verfolgungen. Die letzte Hexe im Breisgau soll 1751 in Endingen hingerichtet worden sein. 1755 verbot Kaiserin Maria Theresia für ihr Herrschaftsgebiet Verbrennungen von Hexen und Zauberern.